Wagner Immobilien GmbH - Hausverwaltung, Vermietung und Vermittlung von Immobilien zur Miete und zum Kauf in Dresden und im Umland (Villa, Eigentumswohnung, Bauland, Einfamilienhaus, Mietwohnung, Buero, Mehrfamilienhaus, Doppelhaus, Gewerbeflaeche, Bauernhof)

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Wagner Immobilien GmbH - Hausverwaltung, Vermietung und Vermittlung von Immobilien zur Miete und zum Kauf in Dresden und im Umland (Villa, Eigentumswohnung, Bauland, Einfamilienhaus, Mietwohnung, Buero, Mehrfamilienhaus, Doppelhaus, Gewerbeflaeche, Bauernhof)

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Wagner Immobilien Dresden - Immobilienverwaltung, Immobilienvermietung, Immobilienverkauf, Gebäudemanagement
  Wagner Immobilien GmbH Dresden- Ihr Partner bei Hausverwaltung, Vermietung und Vermittlung von Immobilien zur Miete
     
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Verwaltung - Wagner Immobilien GmbH Dresden
 


Wohnungsverwaltung WEG-Verwaltung

Mietverwaltung Mietverwaltung

 

Wohnungsverwaltung WEG-Verwaltung

Wir verwalten:

  • Eigentumswohnungen
  • Mietobjekte
  • gewerbliche Objekte


Geschäftsgrundlagen:

  • die Verwaltung ist „in Ihrer Nähe“
  • Sie werden auch während des Wirtschaftsjahres optimal betreut
  • Sie sehen die Verwaltung öfters in Ihrem Objekt
  • die Beschlüsse der Versammlungen werden umgehend erledigt
  • die Abrechnungen erhalten Sie innerhalb von drei Monaten nach Ende
  • des Wirtschaftsjahres
  • der Verwalter ist persönlich erreichbar
  • schnelle Termine bei Rückfragen sind die Regel
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Beiräten
  • EXKLUSIV:
    24 Stunden Notruftelefon


Know-How:

  • schnelle Hilfe bei Mängel und Reparaturen
  • erfahren und kompetent im Umgang mit Beweissicherung und Baumängeln
  • Vermittlung an zuverlässige Partner z.B. bei rechtlichen Angelegenheiten


... unser Service - Ihre Zeitersparnis

Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie (Auszug aus unserem Verwaltervertrag):

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus § 20 bis 28 WEG, aus der Gemeinschaftsordnung und aus den Inhalt dieses Verwaltervertrages.
Der Verwalter hat im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist.

Insbesondere ist der Verwalter beauftragt und bevollmächtigt,

  1. mit Wirkung für die Wohnungseigentümer im Rahmen seiner Verwaltungs-aufgaben Verträge abzuschließen und sonstige Rechtsgeschäfte vorzunehmen, im Innenverhältnis ist er jedoch - abgesehen von dringlichen Angelegenheiten, Bagatellsachen und Geschäften mit der laufenden Verwaltung - gehalten, die Zustimmung der Wohnungseigentümer-versammlung einzuholen;
  2. die nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Gemeinschaftsordnung von den einzelnen Wohnungseigentümern zu entrichtenden Zahlungen einzuziehen, Säumige zu mahnen und notfalls Zahlungen beizutreiben, d.h. rückständige Zahlungsverpflichtungen gegenüber säumigen Wohnungs-eigentümern gerichtlich geltend zu machen;
  3. die in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Versicherungen, abzu-schließen, zu kündigen und bei Eintritt des Versicherungsfalles alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
  4. die Dienste von Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Handwerker, Rechtsanwälte, Sachverständige u.a.) in erforderlichem Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in Anspruch zu nehmen und mit diesen die erforderlichen Verträge abzuschließen.
  5. die Einhaltung der Hausordnung und die Erfüllung der den Eigentümern und Mietern nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung obliegenden Pflichten zu überwachen und notfalls durchzusetzen.
  6. alle Buchführungsarbeiten für die Eigentümergemeinschaft durchzuführen. Hinsichtlich der Aufbewahrung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die Unterlagen zu vernichten.
  7. Für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen und in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  8. jährlich einmal eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen und durchzuführen.
  9. Der ordentlichen Eigentümerversammlung den Wirtschaftsplan für das laufende Jahr (dieser umfasst auch den Zeitraum des nächsten Kalenderjahres bis zur Durchführung der dann durchgeführten ordentlichen Eigentümerversammlung die den dann neuen Wirtschaftsplan beschließt) und die Abrechnung für das vergangene Jahr zur Beschlussfassung und Entlastung des Verwalters vorzulegen.
  10. Die angesammelte Instandhaltungsrücklage anzulegen.
  11. Durchführung von Sonderaufgaben — nach individueller Absprache werden diese hier schriftlich erfasst
 

Mietverwaltung Mietverwaltung

Geschäftsgrundlagen:

  • die Verwaltung ist „in Ihrer Nähe“
  • Sie und Ihr Mieter werden optimal betreut
  • Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen Verwalter und Mieter
  • Abrechnungen sofort nach Vorlage der WEG Abrechnung und Ihrer Daten
  • Überwachung der Zahlungseingänge Mieter
  • schnelle Termine bei Rückfragen sind die Regel
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Servicepartnern
  • EXKLUSIV:
    24 Stunden Notruftelefon


Know-How:

  • schnelle Hilfe bei Mängel und Reparaturen
  • erfahren und kompetent im Umgang mit Beweissicherung und Baumängeln
  • Vermittlung an zuverlässige Partner z.B. bei rechtlichen Angelegenheiten


... unser Service - Ihre Zeitersparnis

Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie (Auszug aus unserem Mietverwaltungsvertrag):

Der Verwalter hat im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Mietverwaltung notwendig ist.

Insbesondere ist der Verwalter beauftragt und bevollmächtigt,

  1. mit Wirkung für den Eigentümer im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben Verträge abzuschließen und sonstige Rechtsgeschäfte vorzunehmen, im Innenverhältnis ist er jedoch - abgesehen von dringlichen Angelegenheiten, Bagatellsachen und Geschäften mit der laufenden Verwaltung - gehalten, die Zustimmung des Wohnungseigentümers einzuholen;
  2. die mit dem Eigentümer besprochenen Versicherungen, abzuschließen, zu kündigen und bei Eintritt des Versicherungsfalles alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen;
  3. die Dienste von Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrauen, Handwerker, Rechtsanwälte, Sach-verständige u.a.) in erforderlichem Umfang zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in Anspruch zu nehmen;
  4. die Einhaltung der Hausordnung und die Erfüllung der den Mietern nach den Bestimmungen der Hausordnung obliegenden Pflichten zu überwachen und notfalls durchzusetzen;
  5. einmal jährlich eine Abrechnung für den Eigentümer und die Mieter zu erstellen. Hinsichtlich der Aufbewahrung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die Unterlagen zu vernichten.
  6. Für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung in Absprache mit dem Eigentümer zu sorgen und in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
  7. Entgegennahme und Überwachung der Miet und Nebenkostenzahlungen. Die Weiterleitung nach Zahlung auf das Konto des Wohnungseigentümers erfolgt nach Regelung des § 6. Bei Mietrückstand bis 2 Mahnungen an den Mieter und die Information an den Vermieter. Die Einleitung weiterer Mahnmaßnahmen (Mahnbescheid, Rechtsanwalt) erfolgt nach gesondertem Auftrag des Wohnungseigentümers. Die hier entstehenden Kosten (Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Räumung etc.) sind separat vom Wohnungseigentümer direkt zu bezahlen.
  8. Das Führen der Mietkautionen einschließlich anderer Formen der Sicherheiten.
  9. Durchführung von Sonderaufgaben
    nach individueller Absprache werden diese hier schriftlich erfasst