WEG-Verwaltung
Wir verwalten:
- Eigentumswohnungen
- Mietobjekte
- gewerbliche Objekte
Geschäftsgrundlagen:
- die Verwaltung ist „in Ihrer
Nähe“
- Sie werden auch während des
Wirtschaftsjahres optimal betreut
- Sie sehen die Verwaltung öfters
in Ihrem Objekt
- die Beschlüsse der Versammlungen
werden umgehend erledigt
- die Abrechnungen erhalten Sie innerhalb
von drei Monaten nach Ende
- des Wirtschaftsjahres
- der Verwalter ist persönlich
erreichbar
- schnelle Termine bei Rückfragen
sind die Regel
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Ihren Beiräten
- EXKLUSIV:
24 Stunden Notruftelefon
Know-How:
- schnelle Hilfe bei Mängel und
Reparaturen
- erfahren und kompetent im Umgang
mit Beweissicherung und Baumängeln
- Vermittlung an zuverlässige
Partner z.B. bei rechtlichen Angelegenheiten
... unser Service - Ihre Zeitersparnis
Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie
(Auszug aus unserem Verwaltervertrag):
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben
sich aus § 20 bis 28 WEG, aus der Gemeinschaftsordnung
und aus den Inhalt dieses Verwaltervertrages.
Der Verwalter hat im Rahmen pflichtgemäßen
Ermessens alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen
Verwaltung notwendig ist.
Insbesondere ist der Verwalter beauftragt und bevollmächtigt,
- mit Wirkung für die Wohnungseigentümer
im Rahmen seiner Verwaltungs-aufgaben Verträge
abzuschließen und sonstige Rechtsgeschäfte
vorzunehmen, im Innenverhältnis ist er jedoch
- abgesehen von dringlichen Angelegenheiten, Bagatellsachen
und Geschäften mit der laufenden Verwaltung
- gehalten, die Zustimmung der Wohnungseigentümer-versammlung
einzuholen;
- die nach den gesetzlichen Bestimmungen
und der Gemeinschaftsordnung von den einzelnen Wohnungseigentümern
zu entrichtenden Zahlungen einzuziehen, Säumige
zu mahnen und notfalls Zahlungen beizutreiben, d.h.
rückständige Zahlungsverpflichtungen gegenüber
säumigen Wohnungs-eigentümern gerichtlich
geltend zu machen;
- die in der Gemeinschaftsordnung
vorgesehenen Versicherungen, abzu-schließen,
zu kündigen und bei Eintritt des Versicherungsfalles
alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und
Handlungen vorzunehmen.
- die Dienste von Hilfskräften
(Hausmeister, Putzfrauen, Handwerker, Rechtsanwälte,
Sachverständige u.a.) in erforderlichem Umfang
zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in
Anspruch zu nehmen und mit diesen die erforderlichen
Verträge abzuschließen.
- die Einhaltung der Hausordnung und
die Erfüllung der den Eigentümern und
Mietern nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung
obliegenden Pflichten zu überwachen und notfalls
durchzusetzen.
- alle Buchführungsarbeiten für
die Eigentümergemeinschaft durchzuführen.
Hinsichtlich der Aufbewahrung gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen
sind die Unterlagen zu vernichten.
- Für die ordnungsgemäße
laufende Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen
und in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung
des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
- jährlich einmal eine ordentliche
Eigentümerversammlung einzuberufen und durchzuführen.
- Der ordentlichen Eigentümerversammlung
den Wirtschaftsplan für das laufende Jahr (dieser
umfasst auch den Zeitraum des nächsten Kalenderjahres
bis zur Durchführung der dann durchgeführten
ordentlichen Eigentümerversammlung die den
dann neuen Wirtschaftsplan beschließt) und
die Abrechnung für das vergangene Jahr zur
Beschlussfassung und Entlastung des Verwalters vorzulegen.
- Die angesammelte Instandhaltungsrücklage
anzulegen.
- Durchführung von Sonderaufgaben
— nach individueller Absprache werden diese
hier schriftlich erfasst
Mietverwaltung
Geschäftsgrundlagen:
- die Verwaltung ist „in Ihrer
Nähe“
- Sie und Ihr Mieter werden optimal
betreut
- Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen
Verwalter und Mieter
- Abrechnungen sofort nach Vorlage
der WEG Abrechnung und Ihrer Daten
- Überwachung der Zahlungseingänge
Mieter
- schnelle Termine bei Rückfragen
sind die Regel
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
Ihren Servicepartnern
- EXKLUSIV:
24 Stunden Notruftelefon
Know-How:
- schnelle Hilfe bei Mängel und
Reparaturen
- erfahren und kompetent im Umgang
mit Beweissicherung und Baumängeln
- Vermittlung an zuverlässige
Partner z.B. bei rechtlichen Angelegenheiten
... unser Service - Ihre Zeitersparnis
Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie
(Auszug aus unserem Mietverwaltungsvertrag):
Der Verwalter hat im Rahmen pflichtgemäßen
Ermessens alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen
Mietverwaltung notwendig ist.
Insbesondere ist der Verwalter beauftragt und bevollmächtigt,
- mit Wirkung für den Eigentümer
im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben Verträge
abzuschließen und sonstige Rechtsgeschäfte
vorzunehmen, im Innenverhältnis ist er jedoch
- abgesehen von dringlichen Angelegenheiten, Bagatellsachen
und Geschäften mit der laufenden Verwaltung
- gehalten, die Zustimmung des Wohnungseigentümers
einzuholen;
- die mit dem Eigentümer besprochenen
Versicherungen, abzuschließen, zu kündigen
und bei Eintritt des Versicherungsfalles alle erforderlichen
Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen;
- die Dienste von Hilfskräften
(Hausmeister, Putzfrauen, Handwerker, Rechtsanwälte,
Sach-verständige u.a.) in erforderlichem Umfang
zur Erfüllung der Verwaltertätigkeit in
Anspruch zu nehmen;
- die Einhaltung der Hausordnung und
die Erfüllung der den Mietern nach den Bestimmungen
der Hausordnung obliegenden Pflichten zu überwachen
und notfalls durchzusetzen;
- einmal jährlich eine Abrechnung
für den Eigentümer und die Mieter zu erstellen.
Hinsichtlich der Aufbewahrung gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen
sind die Unterlagen zu vernichten.
- Für die ordnungsgemäße
laufende Instandhaltung und Instandsetzung in Absprache
mit dem Eigentümer zu sorgen und in dringenden
Fällen sonstige zur Erhaltung des Eigentums
erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
- Entgegennahme und Überwachung
der Miet und Nebenkostenzahlungen. Die Weiterleitung
nach Zahlung auf das Konto des Wohnungseigentümers
erfolgt nach Regelung des § 6. Bei Mietrückstand
bis 2 Mahnungen an den Mieter und die Information
an den Vermieter. Die Einleitung weiterer Mahnmaßnahmen
(Mahnbescheid, Rechtsanwalt) erfolgt nach gesondertem
Auftrag des Wohnungseigentümers. Die hier entstehenden
Kosten (Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Räumung
etc.) sind separat vom Wohnungseigentümer direkt
zu bezahlen.
- Das Führen der Mietkautionen
einschließlich anderer Formen der Sicherheiten.
- Durchführung von Sonderaufgaben
nach individueller Absprache werden diese hier schriftlich
erfasst
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